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Bayern 1 Gulden 1841
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Mathe-Geschichte(n) mit Spaß
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Währungsrelationen
zur Kreuzerzeit in Bayern
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II. Die Währungsverhältnisse
in Bayern nach 1810 |
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A. Münzmark und Münzfuß |
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Als 1810 das Fürstentum Bayreuth
an Bayern kam, war eine weitere Währungsumstellung
nicht mehr erforderlich, denn in Bayern galt ja schon
seit langer Zeit die rheinische Währung. Den Zusatz
"rheinisch" lasse ich in Zukunft weg und ich
spreche auch nicht mehr vom Reichsgulden sondern nur
noch vom Gulden. |
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1
Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennig = 480 Heller
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Diese Guldenwährung wurde nach
der Reichsgründung 1871 durch die Markwährung
ersetzt. Sie galt ab etwa 1873 einheitlich im ganzen
Deutschen Reich. |
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Dieser neue Pfennig ist natürlich
ein anderer als derjenige von denen 4 Stück auf
einen Kreuzer gehen. Die Währungsumstellung erfolgte
in folgendem Verhältnis: |
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1
Gulden = 1 5/7 Mark = 1,71 Mark
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Eine Zeit lang behielt man neben der
Markwährung auch den Begriff Taler bei und zwar
mit dem feststehenden Wert: |
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Es handelt sich hier aber nicht um den
schon oft erwähnten Reichstaler, der 1 1/2 Gulden
wert war, sondern um den norddeutschen Taler, der 1
3/4 Gulden galt.
Wir sind jetzt in einer Zeit (ab 1837) in der ein ausgemünzter
bayerischer Gulden auch ein Gulden wert war, aber es
liefen auch noch eine große Zahl älterer
Münzen um. Außerdem konnte man auch seine
Rechnungen mit Münzen der Nachbarländer begleichen.
Hier musste man aber die Wertrelation zum Gulden kennen.
Papiergeld spielte noch keine Rolle, obwohl es schon
Banknoten gab, die auf bayerische Gulden lauteten. Um
das Weitere zu verstehen müssen wir uns leider
erst mit Begriffen wie "Münz-Mark", "feine
Mark", "rauhe Mark", "Münzfuß",
"Loth" und "Karat" beschäftigen.
Die Münzmark ist die Haupteinheit des Münzgewichtes:
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Bei Gold wird die Münzmark in Karat
eingeteilt: |
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1
Münzmark = 24 Karat = 288 Grän (Einzahl Gran)
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Bei Silber wird die Münzmark in
Loth eingeteilt: |
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1
Münzmark = 16 Loth
1 Loth = 16 Pfenniggewicht
1 Pfenniggewicht = 17 Aß = 256 Richtpfennige
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Reines Gold oder Silber nennt man jenes,
dem kein anderes Metall beigemengt ist; hingegen nennt
man Gold oder Silber legiert, wenn es einen Zusatz von
anderen Metallen, gewöhnlich Kupfer, hat. Eine
Mark reinen Goldes oder Silbers nennt man eine feine
Mark. Eine Mark legiertes Gold oder Silber heißt
rauhe Mark. Die feine Mark Gold enthält daher 24
Karat reines Gold und die feine Mark Silber 16 Loth
reines Silber. Wenn eine rauhe Mark Silber so zusammengesetzt
ist, dass sie z.B. nur 13 Loth reines Silber und die
übrigen 3 Loth Kupfer enthält, so nennt man
dieses Silber 13-löthig. Obwohl diese Mark 16 Loth
wiegt, hat sie nicht mehr Wert als 13 Loth reines Silber.
So hat z.B. 11-löthiges Silber den Wert von 11/16
Mark feines Silber.
Ebenso nennt man Gold 22- (oder 18- oder 14-) karätig,
wenn die rauhe Mark 2 (oder 6 oder 10) Karat Zusatz
an Kupfer oder Silber enthält. Auch hier wird nur
der Goldgehalt gerechnet. Eine rauhe Mark 14-karätiges
Gold hat daher den Wert von 14/24 Mark feinen Goldes.
Unter Münzfuß versteht man das zahlenmäßige
Verhältnis, nach dem bestimmte Münzeinheiten
aus der Gewichtseinheit des Münzmetalls ausgeprägt
werden. In Bayern gilt seit 1837 der 24 1/2 Guldenfuß,
d.h. aus einer Mark feinen Silbers werden 24 1/2 Gulden
ausgeprägt oder umgekehrt 1 Gulden enthält
1:24 1/2 = 2/49 Mark reines Silber. Um den Münzen
eine größere Haltbarkeit zu geben wurde dem
Silber noch Kupfer zugesetzt, d.h. jeder Gulden enthielt
9/10 reines Silber und 1/10 Kupfer. Rechnet man dies
in Gramm um enthält ein bayerischer Gulden ab 1837
9,5451 g Silber und 1,06 g Kupfer.
Folgende Staaten des deutschen Zollvereins haben ebenfalls
1837 den 24 1/2 Guldenfuß eingeführt: Württemberg,
Hessen-Darmstadt, Nassau, Sachsen Meiningen, Hohenzollern-Sigmaringen
u. Hechingen, Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft),
Hessen-Homburg und die freie Stadt Frankfurt.
Nach dem 14 Talerfuß (= 24 1/2 Gulden) rechnen
dagegen: Preußen, Königreich Sachsen, Kurfürstentum
Hessen, die Großherzoglich Sächsischen und
die herzoglich Sachsen-Altenburgischen Lande, Sachsen-Coburg
und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt (Unterherrschaft),
Schwarzburg-Sondershausen und die Reußischen Lande.
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Diese Seite wurde zuletzt am
Freitag 1 Mai, 2009 0:28
geändert.
© 2002 Wolfgang Appell
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